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Förderprogramm KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

📅 ✍️ Team HUSATECH 🕐 Lesezeit: ca. 4 Min. Kommentare
Foerderprogramm Solarstrom fuer Elektroautos KfW 442

AUF EINEN BLICK

  • Förderstart: 26. September 2023 – Zuschuss bis zu 10.200 €
  • Gefördert wird die Kombination aus PV-Anlage (mind. 5 kWp), Heimspeicher (mind. 5 kWh) und Wallbox (mind. 11 kW)
  • Nur für Privateigentümer mit Elektroauto – Antrag vor dem Kauf stellen!
  • Ergänzend: PV-Komponenten seit 01.01.2023 mit 0 % MwSt. erwerbbar

KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

Ab dem 26. September 2023 startet eine neue Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): „Solarstrom für Elektroautos (442)". Wer eine neue Photovoltaikanlage mit Heimspeicher plant und ein Elektroauto besitzt – oder neu erwerben möchte –, kann von der Förderung profitieren und bis zu 10.200 € Zuschuss erhalten.

Ziel der Förderung ist, dass Du Dein Elektroauto mit selbsterzeugtem Solarstrom aufladen kannst und so das öffentliche Netz entlastest. Gleichzeitig schonst Du die Umwelt und senkst Deinen CO₂-Verbrauch.

Modernes Haus mit Solarmodulen und Elektroauto
Photovoltaikanlage mit Heimspeicher: Die Kombination aus Solaranlage, Speicher und Wallbox ist Kern der KfW-442-Förderung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst folgende Komponenten und Leistungen:

  • Den Kauf einer neuen (nicht öffentlich zugänglichen) Ladestation (z. B. Wallbox) mit mind. 11 kW Ladeleistung
  • Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp Leistung
  • Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • Die Installation der Gesamtanlage
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Die Voraussetzungen für die Förderung

  • Du schaffst Dir eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Heimspeicher an. Alle Komponenten müssen fabrikneu sein.
  • Du hast bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt. Also: Zuerst den Antrag stellen, dann die Anlage bestellen!
  • Du besitzt ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug – es muss ein rein elektrisches Auto sein), das auf Dich oder eine in Deinem Haushalt lebende Person zugelassen ist – oder Du hast zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
  • Dein Wohngebäude besteht bereits und Du wohnst darin.

HINWEIS

Der Förderantrag muss zwingend vor dem Kauf der Komponenten gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und ein Elektroauto besitzen – oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.

Solarstrom fuer Elektroautos – Wallbox und Photovoltaik
Das eigene Elektroauto mit Solarstrom laden – das ist das Ziel der KfW-442-Förderung.

Konditionen – Zuschuss und Auszahlung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Nach Abschluss des Vorhabens und erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der Betrag direkt auf Dein Bankkonto überwiesen. Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalen zusammen:

Ladestation

600 €

pauschal – oder 1.200 € bei bidirektionaler Ladefähigkeit

Photovoltaikanlage

600 € / kWp

maximal 6.000 €

Solarstromspeicher

250 € / kWh

maximal 3.000 €

Maximal kannst Du einen Zuschuss von 10.200 € erhalten. Unterschreiten die Gesamtkosten den Zuschussbetrag, ist keine Förderung möglich.

PLANUNG & BERATUNG

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Wie ist der Ablauf?

1

Zuschuss beantragen (vor dem Kauf!)

Den Antrag stellst Du im Kundenportal „Meine KfW" unter kfw.de – Solarstrom für Elektroautos (442).

2

Nach Erhalt der Zusage Komponenten bestellen

Nach der Zusage durch die KfW kannst Du sofort mit der Bestellung der notwendigen Komponenten beginnen.

3

Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten – ab März 2024

Hierfür benötigst Du sämtliche Rechnungen über die förderfähigen Kosten sowie einen Nachweis für Dein Elektroauto (z. B. Zulassung oder Leasingvertrag). Nach Prüfung durch die KfW wird der Zuschuss auf Dein Konto überwiesen.

Was wird nicht gefördert?

  • Neubauten vor Einzug
  • Ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes ist ebenfalls nicht möglich.

TIPP

Du möchtest wissen, welche Anlage zu Dir passt und wie Du die Förderung optimal nutzen kannst? Unser Team hilft Dir gerne weiter – kostenlos und unverbindlich.

Erklärung der Begriffe

Gesamtsystem

Eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Heimspeicher und einer (nicht öffentlich zugänglichen) Ladestation für Elektroautos.

Photovoltaikanlage

Eine Anlage für die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie.

Heimspeicher

Dezentrale, netzgekoppelte Batteriesysteme, die in Kombination mit Photovoltaik installiert werden.

Bidirektionale Ladestation

Energieaustausch in zwei Richtungen: Der Strom fließt nicht nur in die E-Autobatterie, sondern kann über die Wallbox auch zurück in den Haushalt oder ins Netz eingespeist werden.

Photovoltaik mit 0 % MwSt. kaufen

Neben dem Förderprogramm kommt eine weitere Ersparnis hinzu. Privatkunden können seit dem 1. Januar 2023 Photovoltaik-Komponenten mit 0 % MwSt. erwerben. Weitere Informationen dazu haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst: HUSATECH – PV-Komponenten mit 0 % MwSt. erwerben.

Weitere Informationen und Formulare zum Förderprogramm KfW 442 findest Du direkt auf der KfW-Website: kfw.de – Solarstrom für Elektroautos (442).

FAZIT

Bis zu 10.200 € Zuschuss – aber erst den Antrag stellen!

Das KfW-Förderprogramm 442 ist eine attraktive Möglichkeit, die Investition in eine Photovoltaikanlage mit Heimspeicher und Wallbox finanziell zu unterstützen. Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf gestellt werden. Wer diese Reihenfolge einhält, kann von einem Zuschuss von bis zu 10.200 € profitieren.

Du möchtest wissen, welche Anlage für Dich infrage kommt und wie Du Deine Planung am besten startest? Unser Team berät Dich gerne – kostenlos und unverbindlich.

Klaudia Husakowska – Photovoltaik-Beratung HUSATECH

Persönliche Beratung:

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HAEUFIGE FRAGEN

Wir beantworten Deine Fragen

Wann startet die KfW-442-Förderung und wie lange läuft sie? +
Das Programm startete am 26. September 2023. Solange Fördermittel verfügbar sind, können Anträge gestellt werden. Informiere Dich auf der KfW-Website über den aktuellen Status des Programms.
Kann ich auch gefördert werden, wenn ich mein Elektroauto noch nicht besitze? +
Ja. Es reicht aus, wenn Du zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt hast. Es muss lediglich auf Dich oder eine in Deinem Haushalt lebende Person zugelassen sein. Hybridfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.
Muss ich alle drei Komponenten gleichzeitig kaufen? +
Ja. Die Förderung setzt voraus, dass Du eine Photovoltaikanlage, einen Heimspeicher und eine Ladestation als Gesamtsystem anschaffst. Einzelne Komponenten allein werden nicht gefördert.
Wann und wie wird der Zuschuss ausgezahlt? +
Nach Abschluss des Vorhabens reichst Du Deine Rechnungen und Nachweise bei der KfW ein. Ab März 2024 ist die Einreichung der Nachweise möglich. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Dein Bankkonto überwiesen.
Was ist eine bidirektionale Ladestation und lohnt sie sich? +
Eine bidirektionale Wallbox ermöglicht den Energiefluss in beide Richtungen: Das Auto kann geladen werden, aber auch Energie zurück in den Haushalt oder ins Netz einspeisen. Die KfW fördert diese Variante mit 1.200 € statt der üblichen 600 €.
Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen oder Ferienhäuser? +
Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an selbst bewohnte Wohngebäude im Eigentum. Mietwohnungen, ausschließlich vermietete Objekte, Ferienhäuser und Eigentumswohnungen sind nicht förderfähig.
Kann ich die KfW-Förderung mit der 0-%-MwSt.-Regelung kombinieren? +
Ja. Beide Vergünstigungen lassen sich kombinieren. Seit dem 1. Januar 2023 können Privatkunden PV-Komponenten mit 0 % MwSt. kaufen. In Kombination mit dem KfW-442-Zuschuss ergibt sich so eine erhebliche Gesamtersparnis.
Kann ein Wohngebäude mehrfach gefördert werden? +
Nein. Ein Wohngebäude kann im Rahmen der KfW-442-Förderung nur einmal gefördert werden.

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