Ladestation für Elektrofahrzeuge
Ladestation für Elektrofahrzeuge, ein Thema, das in den letzten Jahren immer wieder für medialen Aufruhr sorgte. Erhitzte Gemüter und mitunter viele Fragezeichen. Was darf ich, was ist möglich, was muss ich beachten? Gesetze, Fristen, Kosten usw. Alles Fragen, die früher oder später beim Endverbraucher aufkommen. Aber was ist nun wichtig zu wissen, um sein E-Auto (zu Hause) laden zu können? Am besten noch umweltfreundlich und mit grüner Energie.
Was sind die Voraussetzungen: Als erstes ist ein eigener Stromanschluss für die Wallbox nötig. Es dürfen keine weiteren Verbraucher an dieser Leitung angeschlossen sein, somit können 100% der Anschlussleistung für die Ladestation vorgehalten werden (Gleichzeitigkeitsfaktor 1,0). Eine richtige Dimensionierung der Stromleitungen in Bezug auf den Kabelquerschnitt ist sehr wichtig, um Schäden zu vermeiden. Die Ladeleistung bei Elektrofahrzeugen kann 11-22kW betragen und beinhaltet hohe Ströme. Ebenso muss ein Fehlerstromschutzschalter (FI) und ein Leitungsstromschutzschalter im System verbaut sein. Als letztes, aber wichtigster Punkt muss der Netzbetreiber davon in Kenntnis gesetzt werden und alles genehmigen.
BEACHTE: ALLES DURCH EINE FACHFIRMA INSTALLIEREN LASSEN ODER NACH INSTALLATION DURCH EINE FACHFIRMA/ELEKTROFIRMA ABNEHMEN LASSEN.
Wallbox Anmeldung
Jetzt stellt man sich die Frage „wie läuft das ganze Spektakel ab?“. Und warum ist es so wichtig, die Wallbox dem Netzbetreiber zu melden? Grundsätzlich gilt, alles muss irgendwie und irgendwo gemeldet oder angemeldet werden. Merke: Der Netzbetreiber ist nicht immer der Stromanbieter! (Informationen über den Netzbetreiber findet man z.B. auf dem Stromzähler).
Der wichtigste Punkt, warum eine Wallbox angemeldet werden muss, ist, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Ansonsten sitzt man im schlimmsten Fall im Dunklen. Grundsätzlich müssen, seit März 2019 alle Ladeeinrichtungen für elektrisch betriebene Autos beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Anlagen bis 11kW gilt eine Anmeldepflicht. Hierzu gibt es auf den jeweiligen Internetseiten der Netzbetreiber vorgefertigte Formulare zum Ausfüllen. Für eine Wandladestation – Wallbox – bis 22kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Dieser prüft, ob die Kapazität des Stromnetzes ausreichend ist.
Auch im Jahr 2024 gibt es eine Neuerung. Bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die durch den Netzbetreiber steuerbar sind, entfällt die Genehmigungspflicht und die Anlage muss nur angemeldet werden. In dem Dschungel aus Genehmigungspflicht- und Anmeldepflichten gibt es einen Lichtblick.
Das formale Prozedere wird häufig durch den beauftragten Elektrofachbetrieb übernommen. Die Verantwortung trägt der Endverbraucher. Also alle, die eine solche Wallbox samt Elektrofahrzeug besitzen. Kommen wir zum Punkt mit den Kosten. Da kann es passieren, dass hier ein „unschönes“ Erwachen kommt. Grundsätzlich sei gesagt, dass die Anmeldung selbst kostenlos ist. Was Geld frisst, sind die Genehmigungsgebühren für Ladeeinrichtungen mit mehr als 11kW. Diese schlagen mit durchschnittlich 500€ zu Buche. Sollten bauliche Veränderungen nötig sein, können die Kosten schnell mal die 2500€ erreichen. Bevor man in Schnappatmung verfällt, ist es wichtig zu erwähnen das die Kosten Anteilig vom Antragsteller*in getragen werden.
Bidirektionale Ladestation für Elektrofahrzeuge
Der Energieaustausch findet in zwei Richtungen statt. Der Strom fließt nicht nur in die E-Autobatterie, sondern kann diese über die Wallbox wieder zurück in den Haushalt oder ins Netz einspeisen. Das Elektrofahrzeug wird mit der überschüssigen Energie geladen – also bevor der Strom „verschenkt“ (eingespeist) wird, wird das Auto geladen. Über diese clevere Ladestation kann die Autobatterie aber auch als Backup System fungieren und Stromausfälle für eine bestimmte Zeit überbrücken. Die Autobatterie kann somit als Erweiterung unseres Heimspeichers genutzt werden.
Die Potenziale dieser Technologie sind enorm und könnten die Art und Weise, wie wir Energie erzeugen, speichern und verteilen, grundlegend verändern. Durch die Integration von Elektrofahrzeugen als aktive Komponenten im Energiesystem können wir nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Resilienz gegenüber Störungen verbessern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Zukunft beschleunigen.
Fazit und das Wichtigste in Kürze
Wenn man alles in allem betrachtet, ist man mit einem Elektrofahrzeug sowie einer eigenen Ladestation, die durch eine Photovoltaikanlage (mit Heimspeicher) betrieben wird, völlig autark. Und wer möchte das in der heutigen Zeit nicht sein. Nicht mehr angewiesen zu sein auf Preisschwankungen bei Energie -oder Spritkosten und nicht das Risiko auf einmal im dunklen zu sitzen, wenn ein Stromausfall ganze Dörfer und Städte lahmlegt. Man hat sein eigenes Kraftwerk direkt bei sich, vor der Tür oder auf dem Dach.
Ladestation für Elektrofahrzeuge
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Ein eigener Stromanschluss (keine weiteren Verbraucher an dieser Leitung)
- Gleichzeitigkeitsfaktor 1,0; bedeutet das 100% der Anschlussleistung für die Ladestation vorgehalten wird
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Die richtige Dimensionierung der Stromleitung
- Kabelquerschnitt beachten aufgrund der hohen Ströme und Ladeleistung für E-Autos (11-22kW)
- Fehlerstromschutzschalter (FI)
- Leitungsstromschutzschalter
- Genehmigung des Netzbetreibers
Wallbox Anmeldung
- Vermeidung von einer Überlastung des Stromnetzes
- Alle Ladeeinrichtungen für elektrisch betrieben Fahrzeuge müssen, seit März 2019 beim Netzbetreiber angemeldet werden
- bis 11kW Anmeldepflicht mit Personenbezogenen Daten und technischen Daten der Wallbox
- bis 22kW anmelde- und Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber (ist Kapazität des Stromnetzes ausreichend)
- seit 2024 Wallboxen, die durch Netzbetreiber steuerbar sind, genehmigungsfrei und müssen nur angemeldet werden.
- Melde- und Genehmigungspflicht gilt für neue Wallboxen und auch Erweiterungen (formale Prozedere übernimmt häufig der beauftragte Elektrofachbetrieb; Verantwortlich ist der Endverbraucher)
- Anmeldung selbst in kostenlos
- Kosten für die Genehmigung einer Ladeeinrichtung mit mehr als 11kW: durchschnittlich 500€. Können jedoch, wenn bauliche Veränderungen nötig sind höher Ausfallen
Wallbox mit Photovoltaik – PV Leistung und Speicher richtig dimensionieren
Sobald wir eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren, wird unser Energieverbrauch deutlich steigen. Eine Wallbox hat in der Regel eine Leistung von 11kW bis 22kW. Die Batterie eines Elektrofahrzeuges hat eine durchschnittliche Kapazität von 40 bis 100kWh. Zum Vergleich, eine vierköpfige Familie verbraucht ca. 80kWh pro Woche! Damit wir somit den Eigenbedarf inkl. Elektrofahrzeug decken können, müssen wir unsere Photovoltaikanlage richtig dimensionieren. Hier wird nicht nur mehr PV-Leistung, also mehr Solarmodule benötigt, sondern auch mehr Speicher. Denn in der Regel laden wir das Auto erst abends oder nachts und möchten den Strom nicht teuer einkaufen. Das Ziel sollte sein, das Elektrofahrzeug mit der selbst erzeugten Energie zu laden, die wir dann bei Bedarf aus dem Speicher abrufen können.
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