Umsatzsteuerfreie Lieferung von Photovoltaik-Komponenten? So funktioniert's!
Da es bei dem Thema "MwSt.-Befreiung beim Kauf von PV-Komponenten" oft zu Unsicherheiten und Fragen kommt, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen hier für Dich zusammengefasst. So hast Du die Anforderungen auf einen Blick und weißt spätestens in zwei Minuten, ob und wie Du in unserem Photovoltaik-Online-Shop mehrwertsteuerbefreit einkaufen kannst.
Welche Produkte sind von der Mehrwertsteuerbefreiung betroffen?
Die Regelung gilt für alle Komponenten, die zum Aufbau einer Photovoltaik-Anlage notwendig sind. Zum Beispiel Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher sowie das Installationsmaterial. Alle Produkte, die von dieser Regelung profitieren, haben wir im Shop für Dich gut erkennbar mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
0% MwSt.
Produkte mit dieser Auszeichnung kannst Du wie gewohnt einkaufen. Die MwSt. wird nach Bestätigung der Checkbox im nächsten Schritt der Kaufabwicklung von den betroffenen Artikeln abgezogen.
So bestellst Du PV-Komponenten mit 0% MwSt bei uns im Shop:
1. Lege alle gewünschten Produkte in den Warenkorb.
2. Schon im nächsten Schritt der Kaufabwicklung setzt Du den Haken im Feld "Umsatzsteuerfreie Lieferung"
3. Dein Warenkorb wird aktualisiert und für alle berechtigten Produkte wird die MwSt. auf 0% reduziert
Bedingungen für eine umsatzsteuerfreie Lieferung von Photovoltaik-Komponenten:
- Wohnungsnahe, stationäre Installation.
- Private oder öffentliche Nutzung.
- Kein gewerblicher Weiterverkauf der Geräte.
- Keine Verwendung im mobilen Bereich ( Camper, Boote etc.).
- Nur für Anlagen die innerhalb DE geliefert und installiert werden.
Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen?
Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert wurden oder werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist vom Gesetzgeber leider nicht gestattet.
Kann ich meine bestehende Photovoltaik-Anlage erweitern und von der MwSt.-Befreiung profitieren?
Wenn die Komponenten für die Erweiterung der PV-Anlage nach dem 1. Januar 2023 geliefert wurden oder werden, fällt beim Kauf sowie bei den Installationskosten keine Mehrwertsteuer an.
Profitieren auch Balkonkraftwerke von der Steuersenkung?
Nach der Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z.B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht von der Mehrwertsteuer befreit.
Wie lange gilt die Mehrwertsteuerbefreiung von Photovoltaik-Komponenten noch?
Wir haben leider keine Glaskugel und können diese Frage nicht beantworten. Es wurde kein Enddatum festgelegt. Dies kann sich aber jederzeit ändern. Sobald wir etwas Neues erfahren haben, werden wir es umgehend hier mit Euch teilen.
Was gilt bei Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?
Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19% Mehrwertsteuer.
Was gilt in Bezug auf die Elektro-Mobilität?
Beim Kauf von Wallboxen und anderen E-Auto-Ladegeräten gelten weiterhin 19% Mehrwertsteuer.
Weiterführende Informationen zum Thema Mehrwersteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen findest Du im öffentlichen FAQ des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/foerderung-photovoltaikanlagen.html